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	<title>Kunst hat Recht.</title>
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	<description>Initiative für das Recht auf geistiges Eigentum</description>
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		<title>Positionen der Parteien zum Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Mon, 11 Mar 2013 18:34:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die umfangreiche gesellschaftliche Diskussion der vergangenen Monate über das Urheberrecht ist in der österreichischen Geschichte bei diesem Thema wohl beispiellos: Die heimischen Interessensverbände, zahlreiche NGOs und die politischen Parteien befassen sich mit den Anliegen der UrheberInnen und suchen nach eigenen Positionen. Dazu berufen sie Diskussionsrunden ein, beauftragen ExpertInnen mit Studien und veranstalten parlamentarische Enqueten, wie [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die umfangreiche gesellschaftliche Diskussion der vergangenen Monate über das Urheberrecht ist in der österreichischen Geschichte bei diesem Thema wohl beispiellos: Die heimischen Interessensverbände, zahlreiche NGOs und die politischen Parteien befassen sich mit den Anliegen der UrheberInnen und suchen nach eigenen Positionen. Dazu berufen sie Diskussionsrunden ein, beauftragen ExpertInnen mit Studien und veranstalten parlamentarische Enqueten, wie etwa vor kurzem Die Grünen.</p>
<p>Für rund 20.000 UrheberInnen in Österreich ist das Urheberrecht die Grundlage für ihr wirtschaftliches Überleben. Im Wahljahr 2013 ist es für Kunstschaffende besonders wichtig, welche zum Nationalrat kandidierende Parteien die Interessen der Kreativen und damit aller UrheberInnen vertritt.</p>
<p>Als Service für alle UrheberInnen hat die Initiative „Kunst hat Recht.“ die politischen Parteien darum gebeten, zu wesentlichen Fragen der aktuellen Urheberrechts-Debatte Stellung zu beziehen. Das Ergebnis liegt nun vor: <a href="http://www.kunsthatrecht.at/wp-content/KHR_Positionen_Parteien_Uebersicht_20131.pdf">Übersicht der Parteipositionen zum Urheberrecht als PDF</a></p>
<p>Nachdem das Urheberrecht für die Parteien bisher kein Kernthema der politischen Arbeit war, sind (fast alle) Parteien in einer Orientierungsphase. Die nachfolgende Zusammenstellung ist daher eine Momentaufnahme. VertreterInnen mehrerer Parteien haben angemerkt, dass eine Schärfung der Parteienposition im Gange ist. Sobald eine Partei ihre Position in einem oder mehreren Punkten ändert, wird „Kunst hat Recht.“ die Aufstellung der Website ergänzen.</p>
<p>„Kunst hat Recht.“ hat die Partei-Sekretariate kontaktiert und um Antworten auf fünf Fragen gebeten. Leider hat die Beantwortung der Fragen durch einzelne Parteien mehr Zeit in Anspruch genommen als erhofft. Wir führen das darauf zurück, dass in den Parteien zu diesem Thema derzeit Positionsfindungen im Gange sind. Antworten sind von SPÖ, ÖVP, FPÖ, den Grünen und der Piratenpartei eingelangt. Das BZÖ hat bisher nicht geantwortet.</p>
<p><strong>Die Ergebnisse im Überblick:</strong></p>
<p><em>Frage 1: In der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte heißt es (Artikel 27 Absatz 2): „Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.“ Befürwortet Ihre Partei das in der Deklaration der Menschenrechte definierte Recht auf geistiges Eigentum?</em></p>
<p>Die SPÖ sieht als entscheidend die Art der Umsetzung dieses Rechts und den Ausgleich mit den Interessen der Nutzer und deren Recht auf freie Meinungsäußerung an. Für die ÖVP ist der Schutz des geistigen Eigentums „von zentraler Bedeutung“. Die FPÖ bekennt sich zum Recht auf geistiges Eigentum. Die Grünen sehen es als vorrangig, dass „für möglichst viele Menschen der freie Zugang zu Wissen und Kultur ermöglicht werden soll“. Die Piraten stufen das Recht auf den freien Empfang und die freie Verbreitung von Informationen höher ein.</p>
<p><em>Frage 2: Sollen KünstlerInnen über die Verwendung ihrer Werke frei verfügen können? Die freie Verfügung über das eigene Werk bedeutet beispielsweise, dass KünstlerInnen selbst entscheiden können, ob sie für die „Nutzung“ ihres Werks (z. B. durch KonsumentInnen) eine Bezahlung der Leistung einfordern oder nicht – und ob sie das rechtlich durchsetzen können.</em></p>
<p>Die SPÖ sieht „Nachjustierungen erforderlich“. Ein ausgewogenes Urheberrecht müsse „Nutzungsarten im privaten oder im Bildungsbereich auch ohne Rückfrage bei RechteinhaberInnen erlauben“, andererseits sei die Einkommenssituation der Kreativen zu stärken. Von der ÖVP kommt ein eindeutiges JA: „Jeder, der ein geistiges Werk schafft, muss selbst entscheiden können, ob er dieses veröffentlichen und davon in Folge wirtschaftlich profitieren will.“ Von der FPÖ kommt ein „JA“, mit dem Zusatz, „dass der Gesetzgeber aufgrund der neuen technischen Entwicklungen Anpassungen vornehmen müsse“. Die Grünen lehnen eine „restriktive Auslegung“ des Urheberrechtes ab und sehen in Creative Commons eine gute Alternative. Die Piraten trennen den „kommerziellen und den privaten Bereich“. Im Letzteren soll Freiheit für die Nutzung von Inhalten und Werken bestehen.</p>
<p>F<em>rage 3: Falls Sie eine freie Verfügung der Kunstschaffenden über ihr Werk befürworten: In welcher Weise sollen UrheberInnen bzw. InterpretInnen angesichts der weit verbreiteten Missachtung des Urheberrechts (Stichwort: Filesharing) ihr Recht auf geistiges Eigentum durchsetzen können?</em></p>
<p>Die SPÖ will „einen gerechten Ausgleich der Interessen der UrheberInnen, VerwerterInnen und NutzerInnen schaffen.“ Als wesentlich sieht sie dabei ein Urhebervertragsrecht. Die ÖVP sieht als „notwendig eine entsprechende Bewusstseinsbildung dafür, auch für kreative Leistungen eine faire Gegenleistung zu erbringen, weit über gesetzliche Maßnahmen hinaus.“ Die FPÖ will „Experten einsetzen, um gerechte Lösungen zu erarbeiten“ und fordert zu diesem Thema eine parlamentarische Enquete. Die Grünen sehen „Filesharing als eine Realität“ und sehen als Lösung eine Pauschalabgabe für Breitbandanschlüsse (Flatrate). Die Piraten plädieren für alternative Vergütungsmodelle, mithilfe derer „Urheber bei gleichzeitiger Stärkung ihrer Rechte gegenüber den Verwertungsgesellschaften und Medienkonzernen gerechter entlohnt werden können.“</p>
<p><em>Frage 4: Befürwortet Ihre Partei die seit 1980 in Österreich geltende Leerkassettenvergütung und die damit aktuell zur Diskussion stehende Festplattenabgabe als pauschale Vergütung des Rechts auf Privatkopie für KonsumentInnen?</em></p>
<p>Die SPÖ legt sich nicht fest, „ob eine Aktualisierung in Form einer Festplattenabgabe stattfinden muss, oder ob andere Formen einer Pauschalabgabe, die auch neueste technische Entwicklungen wie z. B. die Cloud berücksichtigen, nicht sinnvoller wären&#8230;“. Sie lehnt eine rasche Umsetzung der Festplattenabgabe ab. Für beachtenswert hält die SPÖ Abgaben auf Breitbandanschlüsse. Die ÖVP ist „der Auffassung, dass der Gesetzgeber den infolge der technischen Entwicklung geänderten Nutzungsgewohnheiten Rechnung tragen muss“ und befürwortet die Festplattenabgabe. Die FPÖ fordert aufgrund der „rasanten Entwicklung neuer Technologien ein neues rechtliches Konstrukt.“ Die Grünen sehen keine Rechtssicherheit für Konsument/innen und fordern daher ein „internationales Abgabesystem, das die Rechtsunsicherheit beim digitalen Kopieren beseitigt und Wissen wie Kunst für alle zugänglich macht.“ Die Piraten bevorzugen „einen flexiblen Verteilungsschlüssel, der von allen Abgabeverpflichteten nach demokratischen Prinzipien gemeinsam erstellt wird“ und verweisen auf das Konzept der „Kulturwertmark“ des deutschen Chaos Computer Clubs.</p>
<p><em>Frage 5: Gibt es nach Auffassung Ihrer Partei für das in Österreich derzeit geltende Urheberrecht Anpassungsbedarf und falls ja, in welchen Bereichen (sofern nicht in Ihren Antworten auf die Fragen 1-4 bereits behandelt)?</em></p>
<p>Die SPÖ verweist auf ihr Positionspapier „Netzpolitik“ und sieht als vorrangig die Einführung eines Urhebervertragsrechts. Der ÖVP ist es ein besonderes Anliegen, das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit zu schärfen und das Urheberrecht weiter zu entwickeln. „Es geht um Sensibilisierung, nicht um Kriminalisierung.“ Die FPÖ sieht „enormen Anpassungsbedarf des Urheberrechts“. Künstler dürften dabei nicht auf der Strecke bleiben. Eine breite Diskussion zu diesem Thema wäre auf parlamentarischer Ebene notwendig. Die Grünen wollen „vor allem die Rechte von UrheberInnen gegenüber den Verwertern mit einem entsprechenden Urhebervertragsrecht stärken. Dazu gehören ein Verbot von Buy-out Verträgen, ein Bestsellerparagraf und die Aufhebung der cessio legis. Die Piraten „werden einen Konsens der europäischen Piratenparteien suchen, der ein EU-weit harmonisiertes Urheberrecht auch im österreichischen Urheberrechtsgesetz abbilden soll“. An erster Stelle stehen für die Piraten Rechtssicherheit sowohl für NutzerInnen als auch UrheberInnen gegenüber der Unterhaltungsindustrie.</p>
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		<title>Amour-Produzent fordert Festplattenabgabe</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Feb 2013 11:48:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[Die großartigen Erfolge des österreichischen Films in den letzten Jahren und gerade eben der Oscar für den besten nicht-englischsprachigen Film „Amour“ überdecken die Tatsache, dass Österreichs Filmschaffende durch illegale Downloads und Raubkopien um den größten Teil des Lohns ihrer Arbeit gebracht werden. „Amour“, der soeben prämierte Film, wurde bislang etwa 80.000 Mal illegal über das [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die großartigen Erfolge des österreichischen Films in den letzten Jahren und gerade eben der Oscar für den besten nicht-englischsprachigen Film „Amour“ überdecken die Tatsache, dass Österreichs Filmschaffende durch illegale Downloads und Raubkopien um den größten Teil des Lohns ihrer Arbeit gebracht werden. „Amour“, der soeben prämierte Film, wurde bislang etwa 80.000 Mal illegal über das Internet verteilt.</p>
<p>Abhilfe und ein wesentlicher Beitrag für die Existenzsicherung der Filmszene wäre die Festplattenabgabe als Teil der Urheberrechtsnovelle, die soeben im Justizministerium erarbeitet wird. Prof. Dr. Veit Heiduschka, selbst Oscar-nominiert und Produzent der Filme von Michael Haneke, der für seinen Film „Amour“ mit dem Oscar für den besten ausländischen Film ausgezeichnet wurde, ist Sprecher für „Kunst hat Recht.“ und meint dazu: „Österreich ist stolz auf die Erfolge seiner Filmschaffenden und die Weltgeltung, die österreichische Filme trotz unserer kleinen Basis im eigenen Land erreichen. Wir können nur hoffen, dass gerade jetzt auch Maßnahmen wie die Einführung der längst überfälligen Festplattenabgabe gesetzt werden, die es gerade jungen Filmemachern in Zukunft ermöglichen, von ihrer Arbeit auch leben zu können.“</p>
<p><strong>Kunst hat Recht. Initiative für das Recht auf geistiges Eigentum</strong></p>
<p>In der Initiative „Kunst hat Recht.“ haben sich etwa 2.700 MusikerInnen, AutorInnen, Filmschaffende, bildende KünstlerInnen und FotografInnen zusammengeschlossen, um auf den massiven Einkommensverlust durch die Missachtung des Urheberrechts im Internet aufmerksam zu machen.</p>
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		<title>Festplattenabgabe: Panikmache mit falschen Zahlen</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Jan 2013 10:30:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Handelsvertreter versuchen mit weit überhöhten Zahlen und Falschinformationen die geplante Festplattenabgabe zugunsten der Kunstschaffenden zu Fall zu bringen. Arbeitsplätze seien gefährdet, Elektrohändler müssten zusperren, 50 Millionen Euro würden im Sand versickern, die Konsumentinnen und Konsumenten würden für nichts Unsummen von Geld zahlen. Derzeit scheint den Wirtschaftsvertretern jede noch so unhaltbare Behauptung recht zu sein, [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Handelsvertreter versuchen mit weit überhöhten Zahlen und Falschinformationen die geplante Festplattenabgabe zugunsten der Kunstschaffenden zu Fall zu bringen.</strong></p>
<p>Arbeitsplätze seien gefährdet, Elektrohändler müssten zusperren, 50 Millionen Euro würden im Sand versickern, die Konsumentinnen und Konsumenten würden für nichts Unsummen von Geld zahlen. Derzeit scheint den Wirtschaftsvertretern jede noch so unhaltbare Behauptung recht zu sein, um die geplante Festplattengabe zu verhindern.</p>
<p>Um diese Vergütung für das Speichern von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf Festplatten für PCs und Handys wird seit mehreren Jahren zwischen den Wirtschaftvertretern, den Kunstschaffenden sowie den Vertretern der Kunstschaffenden, den Verwertungsgesellschaften, gerungen. Derzeit nur mit verheerenden Folgen für die Künstlerinnen und Künstler: Ihnen steht laut Gesetz eine Vergütung für das Recht der Konsumentinnen und Konsumenten zu, Inhalte, wie Musik, Filme, fremde Fotos, Bilder und Texte zum eigenen und privaten Gebrauch zu kopieren (Leerkassettenvergütung oder Urheberrechtsabgabe &#8211; URA). &#8220;Waren die Einnahmen aus der Urheberrechtsabgabe im Jahr 2005 noch 17,6 Millionen Euro, so werden es im Jahr 2013 nur mehr etwa 6,7 Millionen Euro sein. So nicht ein Wunder geschieht oder es &#8211; wie schon geplant &#8211; zu einer Urheberrechtsgesetzesnovelle kommt. Was wahrscheinlicher ist, ist das Wunder &#8211; wenn es nach dem Willen der Wirtschaftvertreter geht&#8221;, so Gerhard Ruiss, Autor, Musiker und Mitinitiator von &#8220;Kunst hat Recht.&#8221;.</p>
<p><strong>Festplattenabgabe: Durchschnittlich 12 bis 15 Euro pro Computer oder Festplatte</strong></p>
<p>Wirtschaftsvertreter des Handels werden nicht müde, falsche Zahlen zu wiederholen: Von 30 Euro pro Festplatte ist die Rede. Tatsächlich sind es 12 bis 15 Euro, die pro Festplatte fällig wären. Diese Tarife wurden mit der WKÖ noch nicht verhandelt, da die Vertreter bis jetzt nicht dazu bereit waren. Das hat auch für ihre Mitglieder, den Handel, negative Folgen: Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit hebt bereits ein Großteil des Handels die Festplattenabgabe ein und bildet dafür Rückstellungen, für den Fall, dass die Festplattenabgabe in Österreich wirksam wird.</p>
<p><strong>Etwa 10 Millionen Euro pro Jahr aus der Festplattenabgabe für Kunstschaffende</strong></p>
<p>Rechnet man den durchschnittlichen Tarif auf Basis von Marktzahlen hoch, so kommt man auf Mehreinnahmen von 10 Millionen Euro aus der Festplattenabgabe. &#8220;In Bezug auf Handytarife gibt es noch keinen verhandelten Tarif für die Urheberrechtsabgabe, das hält die WKÖ jedoch nicht davon ab, von konkreten Zahlen zu sprechen, wie viele Mehreinnahmen entstehen werden&#8221;, wundert sich Ruiss.</p>
<p><strong>Keine negative Auswirkung auf Verkäufe von Festplatten oder Computer zu erwarten</strong></p>
<p>Die so genannte Leerkassettenvergütung gibt es in Österreich seit 1980. Sie galt und gilt bereits für leere CDs, DVDs, USB-Sticks und andere Leermedien. Die Händler haben diese Abgabe immer ihren Kunden verrechnet. &#8220;Warum das bei der Festplattenabgabe von den Händlern nicht mehr so gehandhabt werden soll, ist nicht klar. Entweder müssen nun die Händler die Abgabe bezahlen, wie dies der Vertreter der Gerätehändler, DiTech-Chef Damian Izdebski, behauptet &#8211; oder es trifft die Konsumentinnen und Konsumenten. Wer zahlt diese Vergütung nun tatsächlich? Zumindest DiTech hat 2010 angekündigt, dass sie ihre Preise aufgrund der Abgabe erhöhen werden&#8221;, so Gerhard Ruiss.</p>
<p>Schon einmal war sich die WKÖ nicht sicher, ob die Festplattenabgabe nicht bereits mehrheitlich eingehoben wird. Dies ist auch notwendig, da die Händler damit rechnen müssen, dass ein gegen die Festplattenabgabe angestrengtes Gerichtsverfahren zugunsten der Künstlerinnen und Künstler ausgeht und die Vergütung rückwirkend bis 2010 fällig wird. Diese Rücklagen müssen auch finanziert werden und etliche Händler weisen die Urheberrechtsabgabe auch bereits in den Preisen aus. &#8220;Zugrunde gegangen ist deswegen noch niemand&#8221;, sagt Ruiss.</p>
<p>Auch der &#8220;billigeren&#8221; Konkurrenz aus dem Ausland sind die Hände gebunden. Das österreichische Urheberrecht stellt klar, dass bei Versandlieferungen aus dem Ausland die URA in Österreich zu zahlen ist. Es liegen entsprechende Urteile gegen deutsche Internethändler vor. Der größte Internethändler, Amazon, hat deshalb auch prompt seine Lieferungen nach Österreich eingestellt.</p>
<p><strong>Kunstschaffende sind verhandlungsbereit</strong></p>
<p>Die Künstlerinnen und Künstler würden nur zu gerne mit der WKÖ über zukunftsfähige Konzepte für eine Abgeltung des privaten Kopierens sprechen, wenn diese dazu bereit ist und ihre Vertreter richtige Rechnungen anstellen. Gerade das würde man sich von Kaufleuten schon erwarten dürfen.</p>
<p>&#8220;Die Handelsvertreter versuchen mit weit überhöhten Zahlen und Falschinformationen die geplante Festplattenabgabe zugunsten der Künstlerinnen und Künstler zu Fall zu bringen. Das führt zu keiner Lösung, sondern nur zu einer Verlängerung des Problems&#8221;, so Ruiss abschließend.</p>
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		<title>Kunst hat Recht. Weißbuch jetzt erhältlich!</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jan 2013 14:46:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kunstschaffenden der Initiative „Kunst hat Recht.“ wollen ihre Anliegen zum Urheberrecht allen interessierten Österreicherinnen und Österreichern näher bringen. In den vergangenen Monaten haben sie daher ein umfangreiches Weißbuch zur aktuellen Urheberrechtsdebatte in Österreich erstellt. Darin beziehen die Kunstschaffenden Stellung zu den wichtigsten Themen in dieser Diskussion. Auf über 80 Seiten sind Zahlen, Daten und [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: Arial;"><a href="http://www.kunsthatrecht.at/wp-content/KHR_Bild.png"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-845" title="Kunst hat Recht. Weißbuch" src="http://www.kunsthatrecht.at/wp-content/KHR_Bild-120x120.png" alt="" width="120" height="120" /></a>Die Kunstschaffenden der Initiative „Kunst hat Recht.“ wollen ihre Anliegen zum Urheberrecht <span style="font-family: Arial;">allen interessierten Österreicherinnen und Österreichern n</span>äher bringen. In den vergangenen Monaten haben sie daher ein umfangreiches Weißbuch zur aktuellen Urheberrechtsdebatte in Österreich erstellt. Darin beziehen die Kunstschaffenden Stellung zu den wichtigsten Themen in dieser Diskussion. Auf über 80 Seiten sind Zahlen, Daten und Fakten über die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung geistigen Eigentums in Österreich zu finden.</span></p>
<p>Das Weißbuch soll einer Versachlichung der Diskussion über das Urheberrecht dienen und eine verbesserte Grundlage für die Beurteilung und Entwicklung von gesellschaftspolitisch ausgewogenen sowie markt- und technologiegerechten Lösungen bieten.</p>
<p>Download: <a href="http://www.kunsthatrecht.at/wp-content/KunsthatRecht_Weissbuch_2013.pdf" target="_blank">Kunst hat Recht. Weißbuch<span style="font-family: Arial;"> zur Bedeutung des geistigen Eigentums für Österreich</span>s Kunstschaffende</a></p>
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		<title>Parlamentarische Bürgerinitiative &#8220;Festplattenabgabe jetzt&#8221;</title>
		<link>http://www.kunsthatrecht.at/2012/11/22/parlamentarische-burgerinitiative-festplattenabgabe-jetzt/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Nov 2012 13:55:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Einnahmen der Künstlerinnen und Künstler nehmen ab, weil künstlerische Werke ohne Bezahlung privat kopiert werden. Wir sind als davon betroffene Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musik, Film, Literatur und Bildende Kunst nicht gegen das Recht auf Privatkopie, aber wir fordern den fairen Ausgleich für diese Entwicklung, die Einführung der „Festplattenabgabe“. Die Bundesministerinnen Dr. [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Einnahmen der Künstlerinnen und Künstler nehmen ab, weil künstlerische Werke ohne Bezahlung privat kopiert werden. Wir sind als davon betroffene Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musik, Film, Literatur und Bildende Kunst nicht gegen das Recht auf Privatkopie, aber wir fordern den fairen Ausgleich für diese Entwicklung, die Einführung der „Festplattenabgabe“. Die Bundesministerinnen Dr. Karl und Dr. Schmied unterstützen uns dabei, die Wirtschaftskammer und die Arbeiterkammer sind gegen die Festplattenabgabe.</p>
<p>Um unserer Forderung nach der Festplattenabgabe im österreichischen Parlament Gehör zu verschaffen, starten wir die „Parlamentarische Bürgerinitiative Festplattenabgabe jetzt!“. Dafür sammeln wir Unterschriften von Künstlerinnen und Künstlern und allen an Kunst und Kultur interessierten Österreicherinnen und Österreichern.</p>
<p>Bisher wurde das private Kopieren künstlerischer Werke (Musik, Literatur, Film, Bildende Kunst und Fotografie) mit der „Leerkassettenvergütung“ abgegolten, die beim Kauf von leeren Datenträgern eingehoben wird. Aber niemand kopiert heute noch auf Kassetten, weshalb diese für rund 20.000 Kunstschaffende in Österreich wichtige Einnahmequelle zusehends versiegt. Auf jeder Festplatte in Österreich lagern hingegen durchschnittlich 4.300 urheberrechtlich geschützte Werke, wie eine Erhebung bei Konsumentinnen und Konsumenten gezeigt hat. Die Festplattenabgabe ist also nur die logische Anwendung der Leerkassettenvergütung auf Festplatten.</p>
<p>Wir fordern daher, dass der Nationalrat die Festplattenabgabe im Urheberrechtsgesetz verankert. Das würde den Künstlerinnen und Künstlern in Österreich auch in Zukunft die dringend benötigten Mittel von rund 10 Mio. Euro im Jahr sichern.</p>
<p>Die Einnahmen aus der Urheberrechtsabgabe werden zur Hälfte direkt an die Kunstschaffenden ausbezahlt, im Verhältnis zu ihrem Erfolg am Markt. Die andere Hälfte wird in unsere Fonds für soziale und kulturelle Zwecke eingezahlt, aus denen sozial bedürftige Kunstschaffende unterstützt sowie Nachwuchskünstlerinnen bzw. -künstler und innovative künstlerische Projekte gefördert werden.</p>
<p>Wir bitten Sie daher um die Unterstützung der „Parlamentarischen Bürgerinitiative Festplattenabgabe jetzt!“. Bitte unterschreiben Sie dazu die Unterstützungserklärung -<a href="http://www.kunsthatrecht.at/wp-content/Buergerinitiative_Festplattenabgabe_Unterstuetzungserklaerung.pdf"> PDF </a>- und senden Sie diese  an die</p>
<p>IG Autorinnen und Autoren, 1070 Wien, Seidengasse 13</p>
<p>oder per Fax an: 01/526 20 44-55</p>
<p>oder eingescannt per E-Mail an: ig@literaturhaus.at</p>
<p>Eine Unterstützungserklärung ist auch online auf der Website des Parlaments möglich: <a href="http://goo.gl/uDHoh">http://goo.gl/uDHoh</a></p>
<p>Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!</p>
<p>Gerhard Ruiss</p>
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		<title>Protestmarsch der Künstlerinnen und Künstler am 17. Oktober 2012</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Oct 2012 10:34:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[Kunst- und Kulturverbände in Österreich haben sich zusammengeschlossen und rufen zu einem Protestmarsch der Künstlerinnen und Künstler &#8220;Festplattenabgabe jetzt!&#8221; auf, um die längst fällige Festplattenabgabe einzufordern. Sie ist in anderen Ländern längst üblich. Die Ministerinnen Karl und Schmied sind für die Festplattenabgabe. Aber Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer blockieren die Festplattenabgabe. Der Elektrohandel hebt diese sogar schon [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-786" title="Protestmarsch &quot;Festplattenabgabe jetzt!&quot;" src="http://www.kunsthatrecht.at/wp-content/Speicherabgabe_Tür_2012_RGB-120x120.jpg" alt="Copyright: Peter P. Skrepek / Musikergilde" width="120" height="120" />Kunst- und Kulturverbände in Österreich haben sich zusammengeschlossen und rufen zu einem Protestmarsch der Künstlerinnen und Künstler &#8220;Festplattenabgabe jetzt!&#8221; auf, um die längst fällige Festplattenabgabe einzufordern. Sie ist in anderen Ländern längst üblich. Die Ministerinnen Karl und Schmied sind für die Festplattenabgabe. Aber Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer blockieren die Festplattenabgabe. Der Elektrohandel hebt diese sogar schon ein, gibt sie aber nicht an die Kunstschaffenden weiter.</p>
<p>Die Initiative &#8220;Kunst hat Recht.&#8221; unterstützt diese Aktion und lädt Künstlerinnen und Künstler  ein, am Protestmarsch teilzunehmen.</p>
<p><strong>Protestmarsch der Künstlerinnen und Künstler</strong><br />
<strong> Festplattenabgabe jetzt!</strong></p>
<p><strong>Wann: Mittwoch, 17. Oktober 2012</strong><br />
<strong> Treffpunkt: 12 Uhr beim Hochstrahlbrunnen am Schwarzenbergplatz, 1040 Wien</strong></p>
<p>Details zum Protestmarsch: <a href="http://www.kunsthatrecht.at/wp-content/Protestmarsch_Festplattenabgabe_Jetzt_small.pdf">PDF</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Festplattenabgabe: Replik auf WKO-Vorwürfe</title>
		<link>http://www.kunsthatrecht.at/2012/06/28/festplattenabgabe-replik-auf-wko-vorwurfe/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Jun 2012 07:19:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[Vorbemerkung Die langjährige und bisher kompromisslose Position der WKO (in Form ihrer Sparte Elektrohandel) gegen die Festplattenabgabe erscheint schwer nachvollziehbar, wenn man grundlegende Fakten rund um diese Form der Urheberrechtsabgeltung in Österreich mit berücksichtigt, die in den vorliegenden „8 Gründen“ der WKO aber nicht aufscheinen. Diese sind, vor allem: Ein Großteil des Handels in Österreich [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorbemerkung</strong></p>
<p>Die langjährige und bisher kompromisslose Position der WKO (in Form ihrer Sparte Elektrohandel) gegen die Festplattenabgabe erscheint schwer nachvollziehbar, wenn man grundlegende Fakten rund um diese Form der Urheberrechtsabgeltung in Österreich mit berücksichtigt, die in den vorliegenden „8 Gründen“ der WKO aber nicht aufscheinen. Diese sind, vor allem:</p>
<ul>
<li>Ein Großteil des Handels in Österreich berechnet bereits seit Oktober 2010 eine solche Urheberrechtsabgabe als Teil der Produktpreise (für den Fall, dass diese in Österreich wirksam wird). Dieser Anteil wird derzeit vom Handel selbst einbehalten und nicht an Kunstschaffende oder deren Verwertungsgesellschaften abgeführt. Eine negative Auswirkung auf die Verkäufe scheint dadurch nicht eingetreten zu sein, auch die österreichische Wirtschaft und die Beschäftigungszahlen haben im internationalen Vergleich nicht gelitten.</li>
</ul>
<ul>
<li>Es gibt die Festplattenabgabe in Deutschland längst, finanziell wirksam ist sie dort für Verkäufe seit 10 Jahren (2002). Weder ist der entsprechende Markt in Deutschland dadurch zusammen gebrochen, noch sind die Endpreise in Deutschland höher als in Österreich. Im Gegenteil, die Endpreise vieler Geräte sind in Österreich höher. Die Gründe dafür haben sichtlich nichts mit der Festplattenabgabe zu tun.</li>
</ul>
<ul>
<li>Der Europäische Gerichtshof hat mehrfach festgestellt, dass den Rechteinhabern auf diesem Weg eine Vergütung zusteht. Offenbar stellt sich der Österreichische Elektrohandel gegen diese Regelung auf europäischer Ebene.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Festplattenabgabe ist die Anpassung der Urheberrechtsabgabe an die technische  Weiterentwicklung der Speichermedien zur Abgeltung der Privatkopie. Allein die Privatkopie ist es aber, die jene Produkte rechtfertigt und deren Nachfrage sichert, um die es hier geht. Ohne den urheberrechtlich geschützten Content der Kunstschaffenden gäbe es keine Nachfrage nach (hunderten) Gigabyte bzw. Terabyte großen Speichermedien, wie sie heute gängig sind. Sollte dieser Zusammenhang dem Handel nicht aufgefallen sein?</li>
</ul>
<p><strong></strong>Auch im Detail sind die Argumente der WKO sachlich nicht haltbar. Hier einige Klarstellungen zum Sachverhalt:</p>
<p><strong>1.     </strong><strong>WKO:</strong></p>
<p><strong>&#8230;österreichische Konsumenten und Betriebe mit bis zu 30 Millionen Euro zusätzlich belasten würde</strong>, ohne jeglichen Vorteil und ohne jede Gegenleistung. Damit wäre weder die Schaffung eines neuen Rechts noch mehr Rechtsicherheit bei schwierigen Urheberrechtsfragen wie Tausch oder Download verbunden.</p>
<p><strong>KHR:</strong></p>
<p>Die WKO-Berechnung der genannten 30 Millionen Euro ist nicht nachvollziehbar. Werden die Festplatten auch weiterhin nicht in die bestehende Leerkassettenvergütung integriert, entsteht den heimischen Kunstschaffenden ein zusätzlicher Einkommensverlust von rund zehn Mio. Euro pro Jahr.</p>
<p>Auf Basis der Vertragstarife (und das sind durchschnittlich 15 Euro pro Festplatte eines PCs), der Marktgröße und Stückzahlen (auf Basis 2010) und abzüglich der Geräte, die gewerblich / institutionell verwendet werden und auf welche daher die Abgabe nicht angewendet wird, ergeben diese rund 10 Millionen Euro. Diese Berechnung basiert auf einer Marktanalyse des Elektro- und Computerhandels vom Fessel GfK-Institut aus dem Jahr 2010.</p>
<p>Eine „zusätzliche Belastung der Konsumenten und Betriebe“ ist daraus aber nicht zu erwarten, denn ein Großteil des Handels in Österreich berechnet bereits seit Oktober 2010 eine solche Urheberrechtsabgabe als Teil der Produktpreise (für den Fall, dass diese in Österreich wirksam wird). Dieser Anteil wird allerdings derzeit vom Handel selbst einbehalten und nicht an Kunstschaffende oder deren Verwertungsgesellschaften abgeführt.</p>
<p>Die Speicherkapazitäten haben sich jedenfalls vervielfacht, externe Festplatten haben heute Speicherkapazitäten im Terabyte-Bereich. Dadurch haben sich auch die Audio- und Video-Inhalte auf Festplatten von 2003 auf 2010 vervielfacht.</p>
<p>_________________________________</p>
<p><strong>2.     </strong><strong>WKO</strong></p>
<p>… von Konsumenten auch dann bezahlt werden müsste, wenn diese noch nie in ihrem Leben eine Privatkopie gemacht haben und ihre Speichermedien für ganz andere Zwecke verwenden.</p>
<p><strong>KHR</strong></p>
<p>Eine Erhebung von Fessel GfK 2010 hat ergeben, dass auf einer Festplatte in Österreich im Durchschnitt 4.322 urheberrechtlich geschützte Werke gespeichert sind: 2.696 Musiktitel, 58 Hörbücher, 745 Fotos und Bilder, 132 Filme, 691 Texte. Ohne den urheberrechtlich geschützten Content der Kunstschaffenden gäbe es im privaten Bereich keine breite Nachfrage nach (hunderten) Gigabyte bzw. Terabyte großen Speichermedien, wie sie heute gängig sind.</p>
<p>Für den gewerblichen Einsatz des PCs bzw. der Festplatte gibt es eine „Opt out“-Möglichkeit – man kann die Festplattenabgabe zurückfordern.</p>
<p>Und: Es ist das Wesen einer pauschalen Regelung, dass eben Einzelfälle nicht spezifisch geregelt werden können und sollen. Deshalb ist diese Pauschale auch niedrig bemessen. Dieser Grundsatz gilt schon seit der analogen Audio-Kassette und den VHS-Kassetten.</p>
<p>_________________________________</p>
<p><strong>3.     </strong><strong>WKO</strong></p>
<p>… daher die falschen Produkte belastet. Festplatten, egal ob extern oder intern, werden zu einem großen Teil auf eine Weise genutzt werden, die mit der Abgeltung für die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch in keinerlei Zusammenhang steht, nämlich zur Programmsteuerung, Textverarbeitung, Speicherung privater digitaler Text- und Bilddateien etc. Der Großteil der Festplatte bleibt darüber hinaus überhaupt leer.</p>
<p><strong>KHR</strong></p>
<p><strong></strong>Siehe Punkt 2.</p>
<p>Nach einer Karmasin-Markforschung waren bereits vor knapp 10 Jahren rd. 250 Mio. Musiktitel auf PCs und Notebooks österreichischer Haushalte gespeichert. Das ist seitdem nicht weniger geworden. 2/3 des Speicherplatzes wurden für urheberrechtlich geschützte Inhalte verwendet, 1/3 für nicht-geschützte Inhalte wie Betriebssoftware und ähnliches.</p>
<p>Eine Studie von Fessel GfK, hat ergeben, dass aktuell auf einer Festplatte im Durchschnitt 4.322 urheberrechtlich geschützte Werke gespeichert sind: 2.696 Musiktitel, 58 Hörbücher, 745 Fotos und Bilder, 132 Filme, 691 Texte.</p>
<p>Daher hat auch der Europäische Gerichtshof bereits mehrfach festgestellt, dass den Rechteinhabern auf diesem Weg eine pauschale Vergütung zusteht.</p>
<p>__________________________________</p>
<p><strong>4.     </strong><strong>WKO</strong></p>
<p>… bei Festplatten bis zu 40 %, bei PCs bis zu 7 % vom Verkaufswert ausmachen würde. Derzeit werden über eine Million Personal Computer und Laptops sowie über 900.000 Festplatten jährlich verkauft.</p>
<p><strong>KHR</strong></p>
<p>Diese Angaben der WKO sind nicht nachvollziehbar. Eine Berechnung basierend auf Angeboten vom Handel Ende 2011 hat einen Wert von durchschnittlich 2,86 %  des Kaufpreises ergeben.</p>
<p>Die Zahlen der WKO verfälschen die Realität zusätzlich, da sie gewerblich genutzte Trägermedien inkludieren.</p>
<p>__________________________________</p>
<p><strong>5.     </strong><strong>WKO</strong></p>
<p>… den Kauf von Geräten und Trägermaterial im Ausland fördern würde und dadurch die österreichischen Beschäftigten und die Wirtschaft gleichermaßen schädigen würde.</p>
<p><strong>KHR</strong></p>
<p>Diese Behauptung ist sachlich leicht widerlegbar. Ein Großteil des Handels in Österreich berechnet bereits seit Oktober 2010 eine solche Urheberrechtsabgabe als Teil der Produktpreise (für den Fall, dass diese in Österreich wirksam wird). Dieser Anteil wird derzeit vom Handel selbst einbehalten und nicht an Kunstschaffende oder deren Verwertungsgesellschaften abgeführt. Eine negative Auswirkung auf die Verkäufe scheint dadurch nicht eingetreten zu sein, auch die österreichische Wirtschaft und die Beschäftigungszahlen haben im internationalen Vergleich nicht gelitten.</p>
<p>Es gibt die Festplattenabgabe in Deutschland längst, finanziell wirksam ist sie dort für Verkäufe seit 10 Jahren (Einführung 2010, rückwirkend berechnet seit 2002). Weder ist der entsprechende Markt in Deutschland dadurch zusammen gebrochen, noch sind die Endpreise in Deutschland höher als in Österreich. Im Gegenteil, die Endpreise vieler Geräte sind in Österreich höher. Die Gründe dafür haben sichtlich nichts mit der Festplattenabgabe zu tun.</p>
<p>In England sind, beispielsweise, im Landesvergleich die Gerätepreise am höchsten, obwohl es dort keine Festplattenabgabe gibt. Preisdifferenzen mit dem Ausland sind nicht durch die Festplattenabgabe erklärbar.</p>
<p>__________________________________</p>
<p><strong>6.     </strong><strong>WKO</strong></p>
<p>… nur zu einem geringeren Teil österreichischen Künstlern zu Gute kommen würde und ein großer Anteil der Gelder ins Ausland ginge.</p>
<p><strong>KHR</strong></p>
<p>Das ist falsch. Der Gesetzgeber hat 50 % der Einnahmen der Leerkassettenvergütung für soziale und kulturelle Einrichtungen bestimmt, die Mitgliedern von österreichischen Verwertungsgesellschaften zugute kommen.</p>
<p>Die weiteren 50 % werden den Tantiemen der Kunstschaffenden zugeschlagen. Die österreichischen Künstler erhalten daraus ihren Anteil, ebenso wie ausländische Kunstschaffende. Im Gegenzug erhalten österreichische Kunstschaffende ebenfalls Einnahmen aus der Verwertung ihrer Werke im Ausland.</p>
<p>__________________________________</p>
<p><strong>7.     </strong><strong>WKO</strong></p>
<p>… den Konsumenten doppelt zur Kasse bitten würde, da Konsumenten, wenn überhaupt – lediglich legal erworbene mp3-Dateien und keine Privatkopien auf der Festplatte speichern.</p>
<p><strong>KHR</strong></p>
<p>Von Internetplattformen bezogene, bereits abgegoltene, urheberrechtlich geschützte Dateien machen im Vergleich zu den Privatkopien nur einen Bruchteil aus. Entgeltliche Downloads auf den Computern sind selbstverständlich bereits in der Berechnung der Tarifhöhe der Festplattenabgabe berücksichtigt und werden nicht doppelt belastet.</p>
<p>Das Schein-Argument der „Doppelabgabe“ ist so alt wie die Leerkassenvergütung selbst. Das gekaufte Original ist nicht von der Festplattenabgabe umfasst, aber jede Kopie vom Original auf weitere externe und interne Festplatten, Tablets, MP3-Player oder Musik-Handys. Diese Privatkopien sind zulässig, aber eben Gegenstand der Leerkassettenabgabe / Festplattenabgabe. Wenn diese weiterhin in Österreich von Interessensgruppen in Handel und Industrie verhindert wird, entgehen den Kunstschaffenden pro Jahr ca. 10 Millionen Euro, die ihnen im Sinne der Leerkassettenabgabe zustehen.</p>
<p>__________________________________</p>
<p><strong>8.     </strong><strong>WKO</strong></p>
<p>… unberechtigt wäre, da es bei Konsumenten keine bzw. nur geringe Änderungen des Nutzungsverhaltens von PCs und Festplatten gibt: Faktum ist, dass sich die Nachfrage der Konsumenten seit der Einführung der Urheberrechtsabgabe von der Audio- bzw. Videokassette hin zu Mp3-Playern und Festplattenrecordern verschoben hat. Es steht jedenfalls fest, dass sich das Konsumentenverhalten in den letzten Jahren nicht derart geändert hat, dass Konsumenten ihre Privatkopien von Musik oder Filmen nun auf Festplatten speichern.</p>
<p><strong>KHR</strong></p>
<p>Laut GfK Marktzahlen von 2010 sind praktisch alle Trägermedien rückläufig, alleine der Absatz von MP3 Playern ist in den letzten 5 Jahren um 2/3 zurückgegangen.</p>
<p>Diese Annahme der WKO ist falsch. Privatkopien werden heute nicht mehr auf der Audio- oder Videokassette hergestellt, sondern auf externen oder in verschiedenste neue Gerätetypen integrierten Speichern. Die Kapazitäten dieser Speichermedien haben sich vervielfacht und liegen in der privaten Nutzung bei hunderten Gigabytes, oder Terabytes. Für diese Speichermedien wird uns derzeit die urheberrechtliche Vergütung vorenthalten, wodurch den Kunstschaffenden jährliche Einnahmen in Millionenhöhe entgehen. Das Urheberrechtsgesetz ist daher in diesem Punkt dringend reformbedürftig.</p>
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		<title>Buchempfehlung: „Kunst hat Recht(e)“ von Wolfgang Lorentz</title>
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		<pubDate>Wed, 23 May 2012 11:54:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[Kunstschaffende sind heute nicht nur kreativ tätig, sondern agieren zunehmend als Manager ihrer Werke. Dafür werden Grundkenntnisse im Urheberrecht – auch grenzüberschreitend – für Künstlerinnen und Künstler immer wichtiger. Wolfgang Lorentz, Dipl. Wirtschaftsjurist, hat sich diesem Thema angenommen und ein auch für Laien verständliches Nachschlagewerk über das österreichische und deutsche Urheberrecht zusammengestellt. In diesem Zusammenhang [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.kunsthatrecht.at/wp-content/Lorentz_KunstRechte_27_4_190px_4c1.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-663" title="Lorentz_KunstRechte_27_4_190px_4c" src="http://www.kunsthatrecht.at/wp-content/Lorentz_KunstRechte_27_4_190px_4c1.jpg" alt="" width="190" height="251" /></a></p>
<p>Kunstschaffende sind heute nicht nur kreativ tätig, sondern agieren zunehmend als Manager ihrer Werke. Dafür werden Grundkenntnisse im Urheberrecht – auch grenzüberschreitend – für Künstlerinnen und Künstler immer wichtiger.</p>
<p>Wolfgang Lorentz, Dipl. Wirtschaftsjurist, hat sich diesem Thema angenommen und ein auch für Laien verständliches Nachschlagewerk über das österreichische und deutsche Urheberrecht zusammengestellt. In diesem Zusammenhang sind auch „Kunst am Bau“ sowie „Designrecht“ weitere Schwerpunkte. Komplexe juristische Sachverhalte, sich daraus ergebende Fragestellungen und rechtliche Lösungsmöglichkeiten werden verständlich erklärt.</p>
<p>Verwertungsrechte werden im Detail beschrieben: Vom Vervielfältigungsrecht und dem Recht zur Verbreitung, über das Ausstellungs- und Änderungsrecht bis hin zum Kommissions- und Kaufvertrag und der Einräumung von weiteren Nutzungsrechten. Die rechtlichen Möglichkeiten der Gründung einer Künstlervereinigung werden ebenso behandelt wie das Folge- bzw. Zugangsrecht, wonach die Künstler sowohl bei Weiterveräußerungen ihrer Kunstwerke profitieren als auch Zugang zu ihren Werken beim Erwerber (Eigentümer) beanspruchen können. Die neuen Medien werden ebenso behandelt wie Galerie-, Kunstleih- oder Ausstellungsverträge.</p>
<p>Die Gesetzestexte des deutschen und österreichischen Urheberrechtsgesetzes werden den Abschnitten vorangestellt und erläutert. Die Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen werden aufgezeigt.</p>
<p>Das Buch enthält Vertragsmuster sowie Vorschläge zur Bildung einer Künstlervereinigung, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunsthändlern sowie allgemeine Gesichtspunkte zu typischen Begriffen und Hinweise zur rechtlichen Durchsetzbarkeit von Ansprüchen in Deutschland und Österreich. Abgerundet wird dieses Werk durch einen ausführlichen Index. Das Buch fokussiert auf den Bereich der bildenden Künste, ist aber als Nachschlagewerk für andere Kunstbereiche ebenso geeignet.</p>
<p>Zum Autor: Wolfgang Lorentz ist Dipl. Wirtschaftsjurist aus Deutschland und arbeitet in der Kölner Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte als freier Mitarbeiter auf den Gebieten Marken–, Medien– und Urheberrecht. Seine rechtlichen Interessensschwerpunkte gelten dem geistigen Eigentum. Er leitet Workshops für bildende Künstler in Deutschland und Österreich. Als Enkel des österreichischen Bildhauers Prof. Wolfgang Wallner, der in Köln gearbeitet hat, und durch seine Liebe zur Kunst entstanden schon sehr früh Kontakte zu bildenden Künstlern. Dadurch hat er auch urheberrechtliche<br />
Auseinandersetzungen der Künstler beider Länder aus „nächster Nähe“ kennengelernt. Lorentz war unter anderem in Nachlassangelegenheiten des österreichischen Schriftstellers Leo Perutz sowie des Kölner Malers Prof. Ernst Wille tätig. Er arbeitet regelmäßig mit der Stiftung bürgerlichen Rechts „Rheinisches Archiv für Künstlernachlässe“ – RAK – in Bonn zusammen.</p>
<p>Das Buch ist im <a href="http://www.jan-sramek-verlag.at/Buchdetails.415.0.html?buchID=47&amp;cHash=f1796763c1">Sramek Verlag</a> erschienen:<br />
ISBN: 978-3-902638-27</p>
<p>Bild Buchcover: © Jan Sramek Verlag</p>
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		<title>Dürfen wir bitte für unsere Rechte eintreten?</title>
		<link>http://www.kunsthatrecht.at/2012/05/22/durfen-wir-bitte-fur-unsere-rechte-eintreten/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 May 2012 14:36:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[Stellungnahme von InitiatorInnen zum Beitrag &#8220;Wer stiehlt von &#8216;Kunst hat Recht&#8217;?&#8221;, verfasst von Gerald Bäck im Bäck Blog am 21. Mai 2012. Lieber Herr Bäck, es freut uns sehr, dass Sie (wie Sie schreiben) bereit sind, für Kunst zu bezahlen, die Sie inspiriert und interessiert. Das ist doch schon mal was! Leider aber trübt Ihre [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme von InitiatorInnen zum Beitrag <a href="http://www.baeck.at/blog/2012/05/21/urheberrechtsmafia/" target="_blank">&#8220;Wer stiehlt von &#8216;Kunst hat Recht&#8217;?&#8221;</a>, verfasst von Gerald Bäck im Bäck Blog am 21. Mai 2012.</p>
<p>Lieber Herr Bäck,</p>
<p>es freut uns sehr, dass Sie (wie Sie schreiben) bereit sind, für Kunst zu bezahlen, die Sie inspiriert und interessiert. Das ist doch schon mal was! Leider aber trübt Ihre Argumentation unsere Freude gleich wieder, dass Kunstschaffende nur dann ein Recht hätten, sich für die grundsätzliche Bezahlung ihrer Leistungen einzusetzen, wenn ihre Arbeiten über Pirate Bay downloadbar sind.</p>
<p>Diese Argumentation zu Ende gedacht würde bedeuten, dass sich, beispielsweise, nur jene Menschen in der Gewerkschaft gegen Verstöße des Arbeitsrechts engagieren dürfen, die selbst als ArbeitnehmerIn aktuell davon betroffen sind. Oder dass nur jene Menschen für die Einhaltung des Rechtsstaats auftreten dürfen, die unter einem Verstoß dagegen unmittelbar leiden. Mit einer solchen Argumentation sprechen Sie dem Prinzip der kollektiven Interessenvertretung jegliches Recht ab.</p>
<p>Polemik dieser Art ist leider in der derzeit laufenden Diskussion zum Urheberrecht gängig. Vieles wird (meist an den Haaren) herangezogen, um sich um das Kernthema zu drücken: Dass Kunstschaffende ein Recht darauf haben, über die Nutzung ihrer Arbeit selbst zu entscheiden und dafür bezahlt zu werden.</p>
<p>Die Überlegung, wie erfolgreich oder nicht erfolgreich österreichische KünstlerInnen sind, ist Nebelwerfen. Unter den mehr als 2.700 Kunstschaffenden, die “Kunst hat Recht.” derzeit schon mittragen, finden auch Sie sicher noch Arbeiten, die Sie interessieren könnten. Ihre Vermutung, dass &#8220;alles&#8221; oder &#8220;das meiste&#8221; an Verwertungserlösen nur die Verwertungsgesellschaften einstecken, ist einfach grundfalsch: In Österreich sind die Kunstschaffenden die Verwertungsgesellschaften – sie bestimmen und leiten sie.</p>
<p>Darüber hinaus ist Ihre Formulierung &#8220;Urheberrechtsmafia&#8221; eine Diffamierung aller engagierten KünstlerInnen. Was soll das, Herr Bäck? Was regt Sie so furchtbar auf, wenn Kunstschaffende sich dafür einsetzen, dass Recht auch dort gilt, wo es (technisch) sehr einfach ist, es zu ignorieren?</p>
<p>Wenn Sie mit uns sachlich über unsere Anliegen diskutieren wollen, sehr gerne! Aber wir sollten dabei beiseite lassen, wer Gerhard Ruiss liest, oder was Herrn Bäck legitimiert, österreichische Kunstschaffende pauschal anzupinklen (mit freundlicher Genehmigung von Sven Regener). Denn beides hat nichts damit zu tun, worum es hier geht.</p>
<p>Im Namen der InitiatorInnen<br />
Julya Rabinowich, Gerhard Ruiss, Christof Straub</p>
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		<title>„Die Verwertungsgesellschaften sind wir Kunstschaffende selbst“</title>
		<link>http://www.kunsthatrecht.at/2012/05/18/%e2%80%9edie-verwertungsgesellschaften-sind-wir-kunstschaffende-selbst/</link>
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		<pubDate>Fri, 18 May 2012 12:07:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[In der öffentlichen Diskussion über das Urheberrecht wird immer wieder die Rolle der Verwertungsgesellschaften thematisiert – mit zum Teil sehr widersprüchlichen Informationen. Um ein paar gängige Missverständnisse über die heimischen Verwertungsgesellschaften aufzuklären, gibt das Organisationsbüro von „Kunst hat Recht.“ nachfolgend einen Überblick zu diesem Thema. Praktisch alle KünstlerInnen, die Werke produzieren und diese veröffentlichen, haben [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>In der öffentlichen Diskussion über das Urheberrecht wird immer wieder die Rolle der Verwertungsgesellschaften thematisiert – mit zum Teil sehr widersprüchlichen Informationen. Um ein paar gängige Missverständnisse über die heimischen Verwertungsgesellschaften aufzuklären, gibt das Organisationsbüro von „Kunst hat Recht.“ nachfolgend einen Überblick zu diesem Thema.</p>
<p>Praktisch alle KünstlerInnen, die Werke produzieren und diese veröffentlichen, haben eine Verwertungsgesellschaft. „Haben“ heißt, sie besitzen diese auch selbst, dazu gleich mehr. Sieben solche Gesellschaften gibt es in Österreich, für jede Sparte oder Rechteinhabergruppe eine – beispielsweise die Vereinigung Bildender Künstler, VBK, oder die AKM, die für die Komponisten, Textautoren und Musikverleger die Sende- und Aufführungsrechte verwaltet.</p>
<p>Ein Erstkontakt zwischen KünstlerIn und Verwertungsgesellschaft sieht relativ bürokratisch aus: Man muss sich mit einem Formular anmelden, seine Daten bekannt geben und seine Werke registrieren lassen. Selbst manche Kunstschaffenden nehmen daher zunächst an, dass ihre Verwertungsgesellschaften staatliche Stellen oder Behörden sind, die aktiv die Verwertung ihrer Werke betreiben würden. Beides trifft so nicht zu.</p>
<p>Die Verwertungsgesellschaften sind allesamt Selbstorganisationen der jeweiligen Gruppen von KünstlerInnen, oder sind zumindest als solche entstanden. Eine der ältesten Gesellschaften, auch europaweit, ist die AKM, die gemeinsam von Komponisten, Textautoren und Verlegern Ende des 19. Jahrhunderts gegründet wurde. Bis heute sind die Kunstschaffenden als Genossenschafter Eigentümer der AKM, auch die Geschäftsführung und die Aufsicht über den Geschäftsverlauf werden von Vertreterinnen und Vertretern der KünstlerInnen selbst wahrgenommen. Nach diesem Muster sind auch alle anderen Gesellschaften konstruiert, die meisten heute jedoch als Gesellschaften mit beschränkter Haftung, wo es daher etwas schwieriger ist, in den Kreis der Gesellschafter zu kommen.</p>
<p>Die Gesellschaften haben nicht die Aufgabe, sich aktiv um die Verwertung oder Vermarktung der Urheber- oder Leistungsschutzrechte der Werke der KünstlerInnen zu kümmern. Sie beobachten und registrieren die Nutzung und den Einsatz der Werke bei den Rechtenutzern, zum Beispiel bei Radio- und Fernsehstationen, schließen mit diesen Verträge über die Tantiemen für die Rechtenutzung ab und verrechnen diese im Namen der Kunstschaffenden an die Rechtenutzer.</p>
<p>Die Kernaufgabe der Gesellschaften ist es also, Tantiemen für die von ihnen verwalteten und wahrgenommenen Urheber- und Werknutzungsrechte einzuheben und diese an die von ihnen vertretenen Künstlerinnen und Künstler, oder auch Produzenten (diese haben eigene Verwertungsgesellschaften) zu verteilen und auszuzahlen. Die Ausschüttung erfolgt nach vorher festgelegten Verteilungsregeln. Diese Verteilungsregeln müssen gleichermaßen für alle gelten und auch öffentlich zugänglich sein.</p>
<p>Die Verwertungsgesellschaften ziehen von den eingehobenen Tantiemen ihre Verwaltungskosten ab, die je nach Gesellschaft rund 5 % bis 15 % betragen. Weiters behält die AKM rd. 10 % der Einnahmen als Sozialabzug ein, der für Förderungen und soziale Beiträge zur Verfügung steht. Alle anderen Gesellschaften erhalten Einnahmen aus der Leerkassetten- und/oder Reprographievergütung, aus denen per Gesetz 50 % in die Fonds für soziale und kulturelle Zwecke fließen („SKE Fonds“), die wiederum Förderungen an die Kunstschaffenden auszahlen. Somit erbringen die Gesellschaften auch soziale und kulturelle Leistungen.</p>
<p>Dem Grundprinzip der Selbstorganisation folgend, entscheiden die Kunstschaffenden in der Geschäftsführung oder auch den Generalversammlungen der Gesellschaften selbst über alle wesentlichen Angelegenheiten, wie Verteilungsregeln, Budgets, Tarife und Spesensätze.</p>
<p>Verwertungsgesellschaften sind darüber hinaus seit jeher auch einer staatlichen Aufsicht unterstellt und unterliegen dem Verwertungsgesellschaftengesetz. Dieses österreichische Gesetz gilt europaweit als sehr modern und enthält vor allem auch umfassende Regelungen über Transparenz und Gebarung der Verwertungsgesellschaften.</p>
<p>Was bringt eine Mitgliedschaft bei den Verwertungsgesellschaften? Es ist für einen einzelnen Kunstschaffenden nicht möglich, sämtliche Nutzungen seiner Werke selbst zu erfassen, nachzuverfolgen und dafür Tantiemen einzufordern. Dazu kommt noch, dass seine oder ihre Werke auch im Ausland genutzt werden. Hier wird durch Gegenseitigkeitsverträge sichergestellt, dass eine ausländische Gesellschaft diese Rechte in ihrem Land wahrnimmt und die Tantiemen dafür an die heimische Gesellschaft überweist.</p>
<p>Dazu führt die Rechtebündelung für viele Kunstschaffende in Verwertungsgesellschaften natürlich auch dazu, dass diese eine wesentlich stärkere Verhandlungsposition gegenüber den Rechtenutzern haben, als dies einzelne KünstlerInnen selbst erreichen könnten. Jeder einzelne Kunstschaffende profitiert von den Synergien und der Verhandlungsstärke einer kollektiven Rechtewahrnehmung in seiner Gesellschaft.</p>
<p>Vor allem aber sind die Einnahmen aus den Verwertungsrechten für fast alle Kunstschaffenden ein zentraler Bestandteil ihrer wirtschaftlichen Existenz und die Arbeit ihrer Verwertungsgesellschaften trägt wesentlich dazu bei, dass sie sich ihrer künstlerischen Tätigkeit widmen und davon leben können.</p>
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