Unsere Forderungen
Wir Kunstschaffenden fordern …
Wir Kunstschaffende fordern unser legitimes Recht, über die Verwendung unserer Werke selbst bestimmen zu können.
Wir Kunstschaffende sind für ein freies Internet. Das Internet ist aber ein Teil unserer Gesellschaft. Rechtsstaatliche Grundsätze und der Schutz der legitimen Ansprüche jedes Einzelnen müssen im Internet genauso gelten wie in anderen Räumen der Gesellschaft.
Wir Kunstschaffende sind für freie Meinungsäußerung sowie gegen Zensur und Überwachungsstaat.
- Wir fordern ein klares Bekenntnis der Politik zu einem zeitgemäßen Urheberrecht und seiner Bedeutung als Grundrecht der Künstlerinnen und Künstler.
In den letzten Jahren hat die Entwicklung der Kommunikationstechnologien und des Internets zu einer massiven Entwertung des Urheberrechts und entsprechend geschützter Werke und Inhalte geführt. Diese Entwicklung wurde von Politik und Gesellschaft in Österreich mehrheitlich passiv hingenommen: Was technisch möglich ist, setzt sich durch – nicht das, was erlaubt und fair ist. In der Informationsgesellschaft hat das Urheberrecht nicht nur eine kulturelle und gesellschaftliche, sondern auch eine wesentliche wirtschaftliche Bedeutung – auch für die Zukunft Österreichs.
Die Initiative „Kunst hat Recht.“ fordert daher ein klares Bekenntnis der Politik zum Recht auf geistiges Eigentum und die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Stärkung des Urheberrechts. - Wir fordern eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Reform der urheberrechtlichen Vergütungssysteme und eine zukunftsorientierte Anpassung des Urheberrechts.
Privatkopien-, Leerkassetten- und Reprographievergütung
Die bestehende Vergütungsregelung für das private Kopieren ist veraltet und dringend an das völlig veränderte technologische Umfeld anzupassen. So wird das heute in Österreich geltende Gesetz gegensätzlich aufgefasst, ob sogenannte multifunktionale Speichermedien, wie typischerweise die PC-Festplatte, vergütungspflichtig sind. Diese Rechtsunsicherheit zwingt Kunstschaffende und ihre Verwertungsgesellschaften in langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren.Der Europäische Gerichtshof hat festgehalten, dass Kunstschaffenden eine angemessene Vergütung für das private Kopieren zusteht. Diese Vergütung sollte sich schon aus Wettbewerbsgründen sowohl auf Speichermedien als auch auf Vervielfältigungsgeräte erstrecken. Eine klare Unterscheidung ist bei modernen Gerätetypen ohnehin nicht mehr möglich. Das deutsche Urheberrecht trägt dieser Entwicklung bereits seit langem Rechnung.
Die technischen Möglichkeiten für Privatkopien verlagern sich durch „Cloud Computing“ zunehmend auf das Internet. Auch dafür ist durch eine zeitgemäße Regelung Vorsorge zu treffen, welche in- und ausländische Serviceprovider einbezieht.
Die Hälfte der Vergütung für Privatkopien ist gesetzlich sozialen und kulturellen Förderzwecken gewidmet. Mit diesen umgewidmeten Tantiemengeldern verhalten sich Kunstschaffende selbst solidarisch gegenüber anderen Künstlern, die auf Unterstützungsleistungen aus diesen Fördertöpfen angewiesen sind. Außerdem werden daraus innovative Projekte gefördert, die ansonsten unterbleiben würden. Die veraltete Gesetzeslage führte und führt zu einem drastischen Rückgang der Vergütungseinnahmen und zu einem Austrocknen dieser Fördertöpfe. Die österreichischen Kunstschaffenden verlieren damit Tantiemeneinahmen und dringend benötigte Unterstützungsleistungen. Der Kultur- und Wirtschaftsstandort Österreich verliert wertvolles Potenzial.
Die Initiative „Kunst hat Recht.“ fordert daher eine dynamische, den technischen Gegebenheiten und Entwicklungen angepasste Vergütungsregelung für Privatkopien. - Wir fordern wirksame Instrumente der Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverstößen im Internet.
Recht ist nichts wert, wenn es nicht durchgesetzt werden kann. Das aber ist der Status quo bei Verstößen gegen das Urheberrecht im Internet. Der jährliche Schaden durch diese vermeintlichen „Kavaliersdelikte“ geht in Österreich in die Millionen, EU-weit in die Milliarden Euro.
Unbezahlter und missbräuchlicher Download urheberrechtlich geschützter Werke wie Film, Musik, Text und Bild kann aus heutiger technischer Sicht nur festgestellt werden, wenn eine weitreichende Überwachung der User vorgenommen wird (Stichwort „Deep-Packet-Inspection“). Die Durchsetzung unseres Rechts auf diese Art bei Privatpersonen lehnen wir auf Grund unserer Vorstellung von Demokratie ab.
Die Initiative „Kunst hat Recht.“ spricht sich daher gegen die Kriminalisierung von Usern und gegen die rechtliche Verfolgung privater Downloads von urheberrechtlich geschützten Werken aus.
Der Verkauf unserer Werke ist ein existenzieller Teil unserer Lebensgrundlage. Wir müssen die Möglichkeit haben, die missbräuchliche Verwertung unserer Werke zu unterbinden, weil wir sonst unsere wirtschaftliche Grundlage verlieren.
Um festzustellen, wer unsere Werke unrechtmäßig im Internet verbreitet, ist keine Überwachung der User notwendig, auch keine Vorratsdatenspeicherung. Wer urheberrechtlich geschützte Werke missbräuchlich im Internet verbreitet („Upload“), macht dies in der Regel öffentlich – und gibt über seine IP-Adresse auch indirekt seine Identität öffentlich preis. Nach unserem Rechtsverständnis soll die Feststellung der Identität aber nur über einen richterlichen Beschluss möglich sein.Der Zugang zu Web-Angeboten, die Urheberrechtsverletzungen in gewerblichem Stil begehen, muss auch weiterhin – über richterlichen Beschluss – verhindert werden können. Hier geht es vor allem darum, den Zugang zu Servern meist krimineller Anbieter aus Offshore-Regionen unterbinden zu können, keinesfalls aber um den Internet-Zugang einzelner User („Downloader“).
Die Initiative „Kunst hat Recht.“ fordert daher die rechtliche Möglichkeit, gegen die Zurverfügungstellung von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet vorgehen zu können.
Das Internet ist eine Bereicherung für die gesamte Gesellschaft und möglichst alle Menschen sollen unbeschränkt freien Zugang dazu haben. Wir stellen uns daher vehement gegen die Idee von individuellen Netzsperren. Sie sind ein unverhältnismäßiges Mittel der Sanktion.
Die Initiative „Kunst hat Recht.“ spricht sich daher für den freien Internet-Zugang und gegen Netzsperren für private User aus.
Ein Warnmodell soll zur Aufklärung dienen, dass Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Dieses Warnmodell soll nur bei der Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Inhalten zur Anwendung kommen, also nicht beim „Download“ durch private User. Erst wenn es nach zweimaliger Information erneut zu einem Verstoß kommt, soll eine vom Gesetzgeber zu definierende Sanktion erfolgen. Wir wollen nicht die Nutzer kriminalisieren, sondern unser Anliegen ist es, mit dem Warnmodell Bewusstsein für das geistige Eigentum zu schaffen.
Die Initiative „Kunst hat Recht.“ fordert daher die Umsetzung eines entsprechenden Warnmodells in Österreich.
Access-Provider sollen grundsätzlich nicht für die Handlungen und Inhalte Dritter zur Rechenschaft gezogen werden („Providerhaftung“). Internet-Provider sollen außerdem nicht dazu verpflichtet werden, das Internet zu überwachen.
Sehr wohl haben die Provider aber die Verpflichtung, ihrer Verantwortung zur Durchsetzung des Rechts nachzukommen: Internet-Service-Providern kommt eine wesentliche Funktion bei der Zurverfügungstellung von Inhalten („content“) über das Internet zu. Als „Vermittler“ gemäß § 81 Abs 1a UrhG sind sie unter gewissen Umständen verpflichtet, urheberrechtswidrige Inhalte nicht mehr an ihre Nutzer zu übermitteln.
Die Initiative „Kunst hat Recht.“ spricht sich gegen „Providerhaftung“ aus – aber als Mitglieder des Rechtsstaats tragen auch diese Verantwortung. - Wir fordern die Korrektur überholter und die Erhaltung bewährter Regelungen.
Reform des Privatanklageverfahrens
Im Zuge der Strafprozessreform wurde dem Ermittlungsverfahren bei Privatanklagedelikten der Boden entzogen, sodass wichtige Ermittlungsschritte, wie etwa Nachforschungen nach illegalen Beständen an Ort und Stelle, nicht mehr in allen Fällen gesichert möglich sind. Der Straßenverkauf von in Raubkopien hergestellten CDs und DVDs kann nicht mehr mit Hilfe von Sicherheitsbehörden gestoppt werden.
Die Initiative „Kunst hat Recht.“ fordert daher die Reform des Privatanklageverfahrens.
Beseitigung von Sonderprivilegien bei der Kabelvergütung
Kabelnetze mit bis zu 500 Anschlüssen zahlen heute keine Vergütungen an Kunstschaffende, obwohl sie deren Leistungen ebenso nutzen wie größere Netze. Dieses auch EU-rechtlich höchst bedenkliche Privileg („500er-Grenze“) sollte ebenso entfallen, wie das ORF-Privileg, wonach die integrale (gleichzeitige, vollständige und unveränderte) Kabelweitersendung seiner Programme „Teil der ursprünglichen Rundfunksendung“ ist. Dieses historische Sonderprivileg für den ORF hat in einem heutigen medien- und urheberrechtlichen Regelungsrahmen keinen Platz mehr.
Die Initiative „Kunst hat Recht.“ fordert daher den Entfall des § 17 Abs 3 UrhG.
Erhaltung des Urheberrechtssenates als effiziente Streitschlichtungsinstanz
Der Urheberrechtssenat wurde 2006 in Österreich als ausschließlich mit Richtern besetztes Streitschlichtungsinstrument eingeführt. Die einschlägige rechtliche und sachliche Erfahrung sowie die Unabhängigkeit sind durch die Richterbesetzung gewährleistet. Zudem erfolgt mit jedem Verfahren ein Zugewinn an spezifischen Erfahrungswerten. Den Vorsitz führt ein Richter des Obersten Gerichtshofs. Der Urheberrechtssenat hat sich seit seinem Bestehen bestens bewährt –nun soll er aufgelöst werden.
Nur eine Schlichtungsstelle mit diesen Befugnissen und qualifiziertem Personal kann rasch und effizient für Entscheidungen und damit Rechtssicherheit in urheberrechtlichen Streitigkeiten sorgen. Kompetenzen einer solchen Schlichtungsstelle müssen jedenfalls sein: Aufstellung von Satzungen, wenn zwischen den Verwertungsgesellschaften der Kunstschaffenden und Nutzerorganisationen keine Einigkeit im Verhandlungsweg erzielt werden kann, Schlichtung von Streitigkeiten aus Gesamtverträgen zwischen den Vertragspartnern, Tarifprüfungen sowie Anteilsfeststellung der Verwertungsgesellschaften bei Beteiligungsansprüchen der Kunstschaffenden.
Die Initiative „Kunst hat Recht.“ fordert daher die Erhaltung des Urheberrechtssenats.
Nachfolgend finden Sie den ursprüngliche Forderungskatalog vom 25. Jänner 2012 und die Präzisierung der Forderungen vom 16. Februar 2012.
Die beiden Dokumente wurden im obigen Dokument zusammengefasst und sind daher nicht mehr gültig.